Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation auch im Internet.

Detaillierte Informationen zum neuen Personalausweis, zu Kartenlesegeräten und zu Anwendungen für die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de. Die Möglichkeit zum Herunterladen der AusweisApp, ausführliche Informationen rund um die Software sowie Kontaktdaten für den Benutzer-Support finden Sie auf www.ausweisapp.bund.de.

Ausweispflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.

Antragstellung

Sie müssen den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Bitte bringen Sie bei der Antragstellung die u.a. Unterlagen mit (s. Abschnitt „Welche Unterlagen werden benötigt?“).

Antragstellung bei Personen unter 16 Jahre

Bei der Ausstellung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren muss der Antrag im Beisein des Minderjährigen durch die Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer) gestellt werden. Sollte nur einer der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung im Bürgerbüro anwesend sein, muss die schriftliche Einverständniserklärung und der Personalausweis/Pass des anderen Personensorgeberechtigten vorgelegt werden. Ggf. ist auch ein Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Bestellungsurkunde vorzulegen.

Hinweise zum Lichtbild

Bei der Beantragung eines Personalausweises bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Weitere Informationen zum Lichtbild und anschauliche Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel.

Fingerabdrücke

Die Erfassung und Speicherung der Fingerabdrücke im Personalausweis ist seit dem 02.08.2021 verpflichtend. Fingerabdrücke von Kindern unter sechs Jahren sind nicht aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden auf dem Chip, der im Ausweis integriert ist, gespeichert. Beim Ausweishersteller und bei der Personalausweisbehörde werden die Fingerabdrücke spätestens nach Aushändigung des Personalausweises gelöscht.

Gültigkeitsdauer

Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Personen, die bei der Beantragung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einen Ausweis mit 6-jähriger Gültigkeit.

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt circa drei Wochen.

Abholung

Sie erhalten ein Schreiben der Bundesdruckerei Berlin, in welchem Ihnen die Transport-PIN, PUK und das Sperrkennwort zur Nutzung der neuen eID-Funktion des Personalausweises mitgeteilt wird. Sobald Sie dieses Schreibens erhalten haben, liegt der Ausweis für Sie im Bürgerbüro bereit. Bei der Abholung des Personalausweises können Sie direkt im Bürgerbüro diese Transport-PIN in Ihre individuelle PIN ändern.

Bitte bringen Sie zur Abholung unbedingt den alten Ausweis wieder mit, damit dieser entwertet werden kann. Auf Wunsch kann dieser als Andenken behalten werden. Sollten Sie einen vorläufigen Personalausweis besitzen, müssen Sie diesen beim Abholen des neuen Ausweises abgeben.

Wenn Sie sich durch eine Person vertreten lassen, ist eine schriftliche Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefs und eine Vollmacht zur Aushändigung des Ausweises erforderlich. Der*die Bevollmächtigte muss sich hierzu mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen.

Unterlagen

  • bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei Personen unter 16 Jahren: Mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung gemeinsam mit dem Kind anwesend sein; Ausweisdokument beider Sorgeberechtigten; sofern ein Sorgeberechtigter sich vertreten lässt ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 37,00 EUR für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
  • 22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
Personalausweis

Seit dem 01. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Er ist kleiner, aber vielseitiger und bietet Möglichkeiten für eine praktikable und sichere Kommunikation auch im Internet.

Detaillierte Informationen zum neuen Personalausweis, zu Kartenlesegeräten und zu Anwendungen für die Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) finden Sie auch unter www.personalausweisportal.de. Die Möglichkeit zum Herunterladen der AusweisApp, ausführliche Informationen rund um die Software sowie Kontaktdaten für den Benutzer-Support finden Sie auf www.ausweisapp.bund.de.

Ausweispflicht

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn sie haben einen gültigen Reisepass.

Antragstellung

Sie müssen den Antrag persönlich stellen und können sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig. Bitte bringen Sie bei der Antragstellung die u.a. Unterlagen mit (s. Abschnitt „Welche Unterlagen werden benötigt?“).

Antragstellung bei Personen unter 16 Jahre

Bei der Ausstellung eines Personalausweises für Personen unter 16 Jahren muss der Antrag im Beisein des Minderjährigen durch die Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer) gestellt werden. Sollte nur einer der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung im Bürgerbüro anwesend sein, muss die schriftliche Einverständniserklärung und der Personalausweis/Pass des anderen Personensorgeberechtigten vorgelegt werden. Ggf. ist auch ein Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Bestellungsurkunde vorzulegen.

Hinweise zum Lichtbild

Bei der Beantragung eines Personalausweises bringen Sie bitte ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit. Weitere Informationen zum Lichtbild und anschauliche Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel.

Fingerabdrücke

Die Erfassung und Speicherung der Fingerabdrücke im Personalausweis ist seit dem 02.08.2021 verpflichtend. Fingerabdrücke von Kindern unter sechs Jahren sind nicht aufzunehmen. Die Fingerabdrücke werden auf dem Chip, der im Ausweis integriert ist, gespeichert. Beim Ausweishersteller und bei der Personalausweisbehörde werden die Fingerabdrücke spätestens nach Aushändigung des Personalausweises gelöscht.

Gültigkeitsdauer

Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Personen, die bei der Beantragung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten einen Ausweis mit 6-jähriger Gültigkeit.

Bearbeitungsdauer

Der Personalausweis wird zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitungsdauer beträgt circa drei Wochen.

Abholung

Sie erhalten ein Schreiben der Bundesdruckerei Berlin, in welchem Ihnen die Transport-PIN, PUK und das Sperrkennwort zur Nutzung der neuen eID-Funktion des Personalausweises mitgeteilt wird. Sobald Sie dieses Schreibens erhalten haben, liegt der Ausweis für Sie im Bürgerbüro bereit. Bei der Abholung des Personalausweises können Sie direkt im Bürgerbüro diese Transport-PIN in Ihre individuelle PIN ändern.

Bitte bringen Sie zur Abholung unbedingt den alten Ausweis wieder mit, damit dieser entwertet werden kann. Auf Wunsch kann dieser als Andenken behalten werden. Sollten Sie einen vorläufigen Personalausweis besitzen, müssen Sie diesen beim Abholen des neuen Ausweises abgeben.

Wenn Sie sich durch eine Person vertreten lassen, ist eine schriftliche Erklärung über den Erhalt des PIN-Briefs und eine Vollmacht zur Aushändigung des Ausweises erforderlich. Der*die Bevollmächtigte muss sich hierzu mit einem gültigen Ausweisdokument ausweisen.

  • bisheriger Personalausweis bzw. Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • bei Personen unter 16 Jahren: Mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei der Antragstellung gemeinsam mit dem Kind anwesend sein; Ausweisdokument beider Sorgeberechtigten; sofern ein Sorgeberechtigter sich vertreten lässt ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich
  • 37,00 EUR für Personen ab 24 Jahren (10 Jahre gültig)
  • 22,80 EUR für Personen unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)
Ausweis, Pass, Reisepass, Identifikation, Dokument, BPA, Vollmacht, Einverständnis, Zustimmung https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1005/show
Bürgerbüro
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Frau

Simone

Eschlbeck

Raum 019

02504 13-314
simone.eschlbeck@telgte.de

Herr

Jamie

Gilles

Raum 019

02504 13-244
jamie.gilles@telgte.de

Frau

Babette

Mietke

Raum 019

02504 13-218
babette.mietke@telgte.de

Frau

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Plagemann

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marion.plagemann@telgte.de

Frau

Julia

Kröker

Raum 019

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julia.kroeker@telgte.de

Frau

Silke

Ledderer

Raum 019

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silke.ledderer@telgte.de