Ausweisdokument: Verlust
Wenn Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, teilen Sie dies bitte umgehend dem Bürgerbüro mit. Bringen Sie in diesem Fall bestenfalls Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde und Ihren Führerschein oder ein anderes Lichtbilddokument mit.
Falls Sie bestohlen worden sind, stellen Sie bitte direkt Anzeige bei der Polizei und kommen anschließend ins Bürgerbüro.
Sofern Sie einen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (eID) verloren haben, beachten Sie bitte Folgendes:
Lassen Sie die eID unverzüglich über die bundeseinheitliche Sperrhotline 116 116 sperren (aus dem Ausland +49 116 116). Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort, welches Ihnen mit dem PIN-Brief mitgeteilt wurde. Sie können die Sperrung der eID auch direkt im Bürgerbüro veranlassen. Hier sind aus Sicherheitsgründen das persönliche Erscheinen und der Nachweis Ihrer Identität notwendig. Die Personalausweisbehörde leitet sofort die Sperrung ein. Außerdem wird die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises informiert.
Wiederauffinden eines Dokumentes
Sollten Sie das verlorene Dokument wiederauffinden, sind Sie dazu verpflichtet, das Wiederauffinden des Dokumentes dem Bürgerbüro mitzuteilen und das aufgefundene Dokument vorzulegen.
Das Bundesministerium des Inneren rät davon ab, einmal als verloren oder gestohlen gemeldete Ausweisdokumente für Reisen in bestimmte Länder zu verwenden. Erkundigen Sie sich hier ggfs. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Unterlagen
- Verlustanzeige
- wenn möglich: Geburts- oder Heiratsurkunde und Führerschein oder anderes Lichtbilddokument