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Unterbringung geflüchteter Menschen
Die Stadt Telgte ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem festgelegten Schlüssel. Dies dient der gerechten Zuweisung der geflüchteten Menschen auf alle Städte und Gemeinden des Landes.
Zur Unterbringung von geflüchteten Menschen sucht die Stadt Telgte Wohnungen. Sollten Sie eine Wohnung zu vermieten haben, melden Sie sich gerne.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Zuständige Organisationseinheit
- Wirtschaftliche Hilfen
Baßfeld 4-6
48291 Telgte
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Sabine Saxlehner
Tel: 02504 13-207
E-Mail: sabine.saxlehner@telgte.de
Die Stadt Telgte ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem festgelegten Schlüssel. Dies dient der gerechten Zuweisung der geflüchteten Menschen auf alle Städte und Gemeinden des Landes.
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Es fallen keine Gebühren an.
Flüchtlingsunterkünfte, Wohnung, Vermietung, Miete, Mietvertrag, Wohnraum, Mietspiegel https://serviceportal.telgte.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/843/showFrau
Sabine
Saxlehner
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