Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen haben in Deutschland einen Rechtsanspruch auf die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT). Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen das Mitmachen in Schule, Vereinen und Gruppen zu ermöglichen. Sei es bei Klassenfahrten, Tagesausflügen sowie dem Mittagessen in Schulen und in Kindertageseinrichtungen, als auch bei Musik- und Sportangeboten oder bei Ferienfreizeiten von Vereinen und Gruppen.

Ausführliche Informationen zu Bildung und Teilhabe finden Sie im Familienportal NRW.

 

Wer hat Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket?

Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets, wenn sie oder ihre Eltern eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld),
  • Wohngeld oder Kinderzuschlag,
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Leistungen nach dem SGB XII

Weitere Voraussetzungen für die Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen sind, dass das Kind bzw. die/der Jugendliche:

  • in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle betreut wird bzw. eine allgemein- oder berufsbildende Schule besucht,
  • keine Ausbildungsvergütung erhält und 
  • unter 25 Jahre alt ist. Eine Ausnahme gilt für Leistungen für Kultur, Sport und Freizeit. Hier gilt die Altersgrenze von 18 Jahren.

Welche Leistungen gibt es?

  • persönlicher Schulbedarf
    Schüler*innen erhalten finanzielle Hilfen für die Schulausstattung. 
  • gemeinsames Mittagessen
    Sofern Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Tagespflegestellen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder und Jugendliche daran teilnehmen. Die Kosten werden in voller Höhe übernommen.
  • Ausflüge und Klassenfahrten
    Die Kosten für eintägige Ausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten einer Schule oder einer Kindertageseinrichtung können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in voller Höhe übernommen werden.
  • Kultur, Sport und Freizeit
    Bis zum 18. Lebensjahr können Kindern und Jugendlichen für Aktivitäten im Bereich Sport, Kultur und Freizeit finanzielle Unterstützung bekommen. 
  • Ergänzende Lernförderung
    Kinder brauchen manchmal zusätzliche Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Über die Bildungs- und Teilhabeleistungen können bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen die erforderlichen Kosten übernommen werden.
  • Schülerbeförderung
    Bei Schüler*innen, die ihre Schule nicht ohne öffentliche Verkehrsmittel  erreichen können, werden die notwendigen/ungedeckten Beförderungskosten übernommen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen (nächstgelegene Schule der gewählten Schulart).

Wo muss der Antrag gestellt werden?

Bei Anträgen von Leistungsberechtigten, die Asylhilfe erhalten, helfen die Mitarbeiterinnen der Asylgeldstelle beim Ausfüllen der Anträge. Sie nehmen die Anträge entgegen und leiten diese weiter. 

  • Frau Stanke           Telefon: 02504 13-207
  • Frau Fuhlrott          Telefon: 02504 13-233

Es ist auch möglich, die Anträge bei den zuständigen Schulsozialarbeiter*innen abzugeben.