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Lebenspartnerschaft: Umwandlung
Durch das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Ehe für alle) wurde gleichgeschlechtlichen Paaren die Möglichkeit eröffnet, eine gleichgeschlechtliche Ehe mit den gleichen Rechten und Pflichten verschiedengeschlechtlicher Ehen einzugehen.
Neubegründungen von Lebenspartnerschaften sind daher ab dem 01.10.2017 in Deutschland nicht mehr möglich.
Dennoch ist die Nachbeurkundung einer Lebenspartnerschaft möglich, die im Ausland begründet wurde.
Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft
Eine begründete und noch bestehende Lebenspartnerschaft kann grundsätzlich in eine Ehe umgewandelt werden.
Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.
Voraussetzungen
- bereits bestehende Lebenspartnerschaft
Unterlagen
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis / Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung
Kosten
- 10 EUR Eheurkunde (zusätzlich ggfs. Kosten für Trauungen am Wochenende)
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Baßfeld 4-6
48291 Telgte
E-Mail: standesamt@telgte.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Claudia Krüger
Tel: 02504 13-222
E-Mail: claudia.krueger@telgte.de
- Frau Henrike Elpermann
Tel: 02504 13-223
E-Mail: henrike.elpermann@telgte.de
- Frau Jessica Knopp
Tel: 02504 13-221
E-Mail: jessica.knopp@telgte.de
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Sollten Sie zur Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft Fragen haben, sind wir gerne bereit, diese zu beantworten.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Personalausweis / Reisepass
- erweiterte Meldebescheinigung
- 10 EUR Eheurkunde (zusätzlich ggfs. Kosten für Trauungen am Wochenende)
Frau
Claudia
Krüger
001
Frau
Henrike
Elpermann
002
Frau
Jessica
Knopp
002