Meldebescheinigung
Auf Wunsch stellt Ihnen das Einwohnermeldeamt eine Meldebescheinigung aus, mit der bestimmte Daten aus dem Melderegister nachgewiesen werden.
Eine Meldebescheinigung benötigen Sie z.B. sobald Sie einer Behörde gegenüber darstellen müssen, unter welcher Anschrift Sie gemeldet sind und Ihr Personalausweis nicht mehr gültig ist oder Sie ein ausländisches Reisedokument besitzen oder nur einen Reisepass, der nicht Ihre Anschrift enthält. Beispielsweise wenn Sie Ihr neues Auto beim Straßenverkehrsamt anmelden möchten und nur über einen Reisepass verfügen.
In manchen Zusammenhängen wird die Meldebescheinigung anders genannt: Sie heißt dann Lebens- oder Haushaltsbescheinigung (z.B. bei Rentenangelegenheiten).
Sie können Ihre Meldebescheinigung beantragen, indem Sie persönlich vorbeikommen, oder Sie schicken eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person vorbei. Die Mitarbeiterinnen des Einwohnermeldeamtes benötigen allerdings in jedem Fall Ihren Ausweis bzw. eine Kopie davon.
Eine einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
- Familienname
- Frühere Namen
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
- ggfs. Doktorgrad
- ggfs. Ordens- oder Künstlername
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
- derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung
In manchen Fällen wird eine erweiterte Meldebescheinigung benötigt. Diese kann zusätzlich folgende Daten enthalten:
- Geschlecht
- Daten zum gesetzliche Vertreter
- Staatsangehörigkeiten
- rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
- frühere Anschriften
- Ein- und Auszugsdaten
- Familienstand
- Daten zum Ehegatten oder Lebenpartner
- Daten zu minderjährigen Kindern
- Daten zu ausgestellten Ausweisdokumenten
- Sterbedatum und Sterbeort
Unterlagen
- Personalausweis / Reisepass
Rechtsgrundlagen
Kosten
- 9 EUR
- In Einzelfällen sind Meldebescheinigungen gebührenfrei. Gebührenfreiheit besteht z.B. bei Haushalts- und Lebensbescheinigungen, die Sie bei der Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit vorlegen müssen, bei Meldebescheinigungen für Rentenzwecke oder Meldebescheinigungen, die Sie als Empfänger von ALG II oder Grundsicherung benötigen. Für die Erteilung einer gebührenfreien Meldebescheinigung ist ein Nachweis über den Befreiungsgrund vorzulegen.