Wenn Sie einen Gewerbebetrieb eröffnen oder aufgeben, den Betrieb verlegen oder den Gewerbegegenstand wechseln oder wesentlich ändern, müssen Sie dieses der Gewerbemeldestelle anzeigen, in deren Bereich sich der Betriebssitz befindet. Das Gleiche gilt für den Beginn, die Aufgabe und Änderung von Niederlassungen und unselbstständigen Zweigstellen.

Von der Gewerbeanmeldung sind die freien Berufe, also bestimmte Tätigkeiten aus den künstlerischen oder wissenschaftlichen Gebieten, ausgenommen. Tätigkeiten, bei denen Sie weisungsgebunden sind (z. B. Kassierer*in, gastronomische Servicekraft) können nicht angemeldet werden.

Nach Eingang Ihrer Gewerbemeldung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.

Namensänderungen, Veränderungen in der Geschäftsführung bei juristischen Personen, Veränderungen der Privatanschriften der Gewerbetreibenden sowie der Geschäftsführer*innen sollten Sie uns formlos mitteilen.

Unterlagen

Rechtsgrundlagen

  • Gewerbeordnung NRW

Kosten

  • 26 EUR 
    für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind
  • 33 EUR
    für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter*innen von Personengesellschaften sind
  • 13 EUR 
    für jede*n weitere*n gesetzliche*n Vertreter*in bei juristischen Personen
  • 15 EUR 
    für die Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbeanmeldung für den Gewerbetreibenden 

Die o. g. Gebühren fallen an für:

  • Gewerbeanmeldungen
  • Gewerbeummeldungen bei Verlegung eines Betriebes innerhalb der Stadt Telgte
  • Gewerbeummeldungen bei Veränderungen (Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes, Ausdehnung auf nicht geschäftsübliche Waren und Leistungen)

Gewerbeabmeldungen sind gebührenfrei.