Führungszeugnis
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- Führungszeugnis für private Zwecke
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- erweitertes Führungszeugnis (Nachweis erforderlich) für private Zwecke
- erweitertes Führungszeugnis (Nachweis erforderlich) zur Vorlage bei einer Behörde
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Den Antrag können Sie direkt im Internet über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz stellen, sofern Sie den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat oder den elektronischen Aufenthaltstitel mit eingeschalteter Online-Funktion besitzen. Alternativ können Sie den Antrag auch bei dem Bürgerbüro stellen, bei welchem Sie mit einer Wohnung registriert sind.
Erfolgt die Antragstellung im Bürgerbüro, so ist der Antrag persönlich zu stellen. Eine schriftliche Antragstellung ist nur mit beglaubigter Unterschrift möglich. Eine Vertretung bei der Beantragung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich nicht möglich. Lediglich gesetzliche Vertreter (z.B. von Minderjährigen) können für die betreute Person einen Antrag stellen.
Nach der Beantragung dauert es in der Regel circa ein bis zwei Wochen bis das Führungszeugnis Ihnen oder der anfordernden Behörde zugestellt wird.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesjustizamt.de.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei erweiterten Führungszeugnissen: Nachweis der anfordernden Stelle, dass ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist
- bei Behördenführungszeugnissen: Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis benötigt wird und Angabe des Verwendungszweckes
- bei Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten: Nachweis, dass das Führungszeugnis für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigt wird (zwecks Gebührenbefreiung)
Rechtsgrundlagen
Kosten
- 13 EUR
- Eine Gebührenbefreiung ist unter bestimmten Umständen möglich. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Antragstellung vorzulegen.