Die Verwaltung organisiert alle anstehenden Wahlen (Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen). Sie nimmt dabei folgende Aufgaben wahr:

  • Einteilung der Wahl- bzw. Stimmbezirke (einschl. Briefwahlbezirke)
  • Veröffentlichung der Wahlbekanntmachungen
  • Beschaffung von Wahlräumen und Hilfsmitteln für die Durchführung der Wahl
  • Einrichtung eines Briefwahlbüros
  • Zuteilung der Flächen auf Wahlplakattafeln (für Wahlwerbung)
  • Organisation am Wahltag
  • Erhebungsermittlung am Wahltag
  • Veröffentlichung von Wahlergebnissen
  • Prüfung der Wahlniederschriften

Die jeweilige Wahl wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht. Mit dem Ihnen jeweils zugesandten Wahlbenachrichtigungsbrief können Sie in dem darauf vermerkten Wahlraum am Wahltag persönlich Ihre Stimme abgeben.

Wenn Sie Ihre Stimme in einem anderen Wahlraum abgeben oder per Briefwahl wählen wollen, ist es erforderlich, dass Sie einen Wahlschein beantragen. Sie können Ihren Wahlscheinantrag, der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckt ist, bis spätestens Freitag vor dem Wahltag, 18:00 Uhr, schriftlich oder persönlich stellen.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies auch noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
Eine andere Person als Sie selbst kann den Antrag für Sie nur stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich dazu bevollmächtigen. Bitte füllen Sie dafür die Vollmacht auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aus und unterschreiben Sie sowhol die Vollmacht als auch den Wahlscheinantrag.

Über aktuell anstehende Wahlen informieren wir rechtzeitig auch hier auf unserer Stadtseite im Internet sowie in der örtlichen Presse. Außerdem erhalten Sie Informationen wie den Wahlbenachrichtigungsbrief nach Hause übersandt. 

Unterlagen

  • Wahlbenachrichtigungsbrief
    oder
  • Personalausweis für Wahlscheinbeantragung (Briefwahl) bei Unionsbürger/-innen: Identifitkationsausweis oder Reisepass

Rechtsgrundlagen