Wahlen: Wählerverzeichnis
Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.
Am Tag der Wahl erhalten alle Briefwahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.
Informationen zur nachträglichen Aufnahme in das Wählerverzeichnis:
Sie sind nach Telgte gezogen, innerhalb von Telgte umgezogen oder haben z.B. Ihren Nebenwohnsitz zu einem Hauptwohnsitz umgewandelt? Sie wollen bei einer Wahl Ihre Stimme in Telgte abgeben? Vor den nächsten Wahlen werden die konkreten Zeiträum hier genannt, zu denen Sie nachträglich in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können.
Informationen für Unionsbürger*innen:
Unionsbürger*innen können in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wenn diese bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (genaue Frist vor der nächsten Wahl) mit dem Hauptwohnsitz bei der Meldebehörde gemeldet sind bzw. zugezogen und bei der Meldbehörde gemeldet sind.
Unionsbürger*innen, die nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind (z.B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder in Deutschland stationierte ausländische NATO-Streitkräfte), werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Der Antrag findet sich zur nächsten Wahl an dieser Stelle zum Herunterladen. Zudem sind die Anträge im Wahlamt der Stadt Telgte erhältlich.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)
Amt/Fachbereich
Fachbereich 1 "Steuerung/Zentrale Dienste, Personal, Finanzwirtschaft"