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Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.

Am Tag der Wahl erhalten alle Briefwahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.

Informationen zur nachträglichen Aufnahme in das Wählerverzeichnis: 

Sie sind nach Telgte gezogen, innerhalb von Telgte umgezogen oder haben z.B. Ihren Nebenwohnsitz zu einem Hauptwohnsitz umgewandelt? Sie wollen bei der Kommunalwahl 2025 Ihre Stimme in Telgte abgeben? Im Zeitraum vom 04.08.2025 bis 29.08.2025 werden Sie nachträglich in das Wählerverzeichnis eingetragen. Ab 30.08.2025 ist eine Änderung des Wählerverzeichnisses nicht mehr möglich. 
Ausführliche Informationen finden Sie unter Dokumente "Informationen zur Wahlberechtigung - Kommunalwahl 2025"

Kommunalwahl 2025 - Informationen für Unionsbürger*innen: 

Unionsbürger*innen können in das Wählerverzeichnis aufgenommen werden, wenn diese bis zum 3.08.2025 mit dem Hauptwohnsitz bei der Meldebehörde gemeldet sind bzw. bis zum 29.08.2025 zugezogen und bei der Meldbehörde gemeldet sind.
Unionsbürger*innen, die nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind (z.B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder in Deutschland stationierte ausländische NATO-Streitkräfte), werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Der Antrag findet sich unter "Dokumente" und muss bis zum 29.08.2025 gestellt worden sein. Zudem sind die Anträge im Wahlamt der Stadt Telgte erhältlich. 

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

Fachbereich 1 "Steuerung/Zentrale Dienste, Personal, Finanzwirtschaft"