Wahlen: Wählerverzeichnis
Im Wählerverzeichnis sind alle Wahlberechtigten aufgeführt, die zu einem bestimmten Zeitpunkt wahlberechtigt sind. Danach erfolgen Eintragungen in das Wählerverzeichnis von Amts wegen oder auf Antrag. Die genauen Vorgaben sind in den jeweiligen Wahlordnungen genauer benannt.
Am Tag der Wahl erhalten alle Briefwahlvorstände das Wählerverzeichnis. Personen, die Briefwahl beantragt haben, sind mit einem Sperrvermerk gekennzeichnet und dürfen nur noch mit ihrem Wahlschein wählen.
Informationen zur Europawahl: Sie sind nach Telgte gezogen, innerhalb von Telgte umgezogen oder haben z.B. Ihren Nebenwohnsitz zu einem Hauptwohnsitz umgewandelt? Sie wollen bei der Europawahl Ihre Stimme in Telgte abgeben? Dann müssen Sie sich im Zeitraum vom 29.4.2024 bis 19.5.2024 nachträglich im Wählerverzeichnis eintragen lassen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf dem Merkblatt unter Dokumente oder auf der Homepage des Deutschen Bundestages.
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)