Sie erwarten ein Kind oder sind gerade Eltern geworden?

Wie erhalten Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes?

Grundsätzlich erhalten Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes bei dem für den Geburtsort zuständigem Standesamt. 

Gerne geben wir Ihnen nützliche Hinweise:

Wird Ihr Kind im Krankenhaus geboren, wird in der Regel von dort eine Geburtsanzeige zum Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes geschickt, die angibt, wann das Kind geboren wurde und wer seine Eltern sind.

Wird das Kind bei Ihnen zu Hause – hier in Telgte – geboren, so ist das Standesamt der Stadt Telgte für die Ausstellung der Geburtsurkunden zuständig. Die Anmeldung der Geburt muss binnen einer Woche nach der Geburt im hiesigen Standesamt erfolgen.

Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung der Hebamme
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei miteinander verheirateten Eltern: die Geburtsurkunden und die Eheurkunde
  • Wenn Sie ledig sind: Ihre Geburtsurkunde
  • Wenn Sie ledig sind und der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft anerkannt hat: die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und seine Geburtsurkunde sowie ggf. Sorgeerklärungen
  • Falls Sie geschieden sind: eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
  • Wenn Sie nicht in Deutschland geheiratet haben: Originalurkunde mit deutscher Übersetzung und Geburtsurkunden sowie nach Rücksprache mit dem Standesamt ggf. auch weitere Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 10 EUR für die Geburtsurkunde bzw. die „internationale“ Geburtsurkunde
  • 5 EUR für jede weitere Ausfertigung der Urkunde