Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.

Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller*in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. 

Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtzeitig vor Betriebsbeginn beantragt werden.

Zur Klärung detaillierter Fragen wird empfohlen, den Antrag persönlich abzugeben.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Kosten

vorläufige Gaststättenerlaubnis:

  • je nach Verwaltungsaufwand: 25 EUR - 250 EUR

endgültige Gaststättenerlaubnis:

  • je nach Verwaltungsaufwand: 100 EUR - 1.200 EUR

Zuständige Stelle

Ordnungsamt
Baßfeld 4-6
48291 Telgte

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Gaststättenerlaubnis

Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten.

Im Falle der Erlaubnispflicht müssen Sie als Antragssteller*in die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen. 

Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtzeitig vor Betriebsbeginn beantragt werden.

Zur Klärung detaillierter Fragen wird empfohlen, den Antrag persönlich abzugeben.

Rechtsgrundlagen

vorläufige Gaststättenerlaubnis:

  • je nach Verwaltungsaufwand: 25 EUR - 250 EUR

endgültige Gaststättenerlaubnis:

  • je nach Verwaltungsaufwand: 100 EUR - 1.200 EUR
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Heike

Niemann-Frey

Raum 005

02504 13-237
heike.niemann-frey@telgte.de