Gaststättenerlaubnis (vorübergehend)
Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen?
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden.
Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschenkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Hinweis:
Bei alkoholfreien Getränken und/oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich!
Wie erhalte ich die vorübergehende Gestattung?
Eine Gestattung ist nur aufgrund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag an den*die zuständige*n Sachbearbeiter*in per Mail/Post/Fax oder online zu schicken oder einen Antrag persönlich abzugeben.
Unterlagen
Erledigen Sie Ihr Anliegen direkt online:
Rechtsgrundlagen
Kosten
- je nach Verwaltungsaufwand 25 EUR - 200 EUR