Die Stadt Telgte ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem festgelegten Schlüssel. Dies dient der gerechten Zuweisung der geflüchteten Menschen auf alle Städte und Gemeinden des Landes.

Zur Unterbringung von geflüchteten Menschen sucht die Stadt Telgte Wohnungen. Sollten Sie eine Wohnung zu vermieten haben, melden Sie sich gerne.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Unterbringung geflüchteter Menschen

Die Stadt Telgte ist nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) verpflichtet, die durch das Land Nordrhein-Westfalen zugewiesenen ausländischen Flüchtlinge aufzunehmen und unterzubringen. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg nach einem festgelegten Schlüssel. Dies dient der gerechten Zuweisung der geflüchteten Menschen auf alle Städte und Gemeinden des Landes.

Zur Unterbringung von geflüchteten Menschen sucht die Stadt Telgte Wohnungen. Sollten Sie eine Wohnung zu vermieten haben, melden Sie sich gerne.

Es fallen keine Gebühren an.

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Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Herr

Jasper

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Frau

Stefanie

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