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Sterbefallanzeige

Jeder Sterbefall muss dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Tritt der Sterbefall in einer öffentlichen oder privaten Einrichtung ein, zum Beispiel in einem Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim, oder Gefängnis, ist der Träger der Einrichtung zur Anzeige beim Standesamt verpflichtet.

Der Sterbefallanzeige ist eine Todesbescheinigung beizufügen.

Todesbescheinigung

Eine Todesbescheinigung, auch Totenschein genannt, ist ein ärztliches Dokument, das den Tod eines Menschen bestätigt und wichtige Informationen wie Todesursache und -zeitpunkt festhält. Sie wird von dem Arzt ausgestellt, der die Leichenschau vornimmt. Die Todesbescheinigung ist eine öffentliche Urkunde und dient als Grundlage für die Ausstellung der Sterbeurkunde durch das Standesamt.

In der Regel wird die Todesbescheinigung gemeinsam mit der Sterbefallanzeige von dem Bestattungsunternehmen oder einer der o.g. Einrichtungen beim Standesamt abgegeben. Bei Anzeichen für einen nicht natürlichen Tod oder ungeklärter Todesursache wird die Todesbescheinigung der Polizei übergeben.  

Erforderliche Unterlagen

Todesbescheinigung

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 "Sicherheit und Ordnung"

Kosten

Die Sterbefallanzeige ist gebührenfrei.
Sollen daraufhin Sterbeurkunden ausgestellt und ausgehändigt werden, sind diese gebührenpflichtig.