Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.

Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat:

Geburtsurkunden

  • beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
    (erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung.
  • Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden

Eheurkunden 

  • Mehrsprachige internationale Eheurkunden
  • beglaubigte Abschriften vom Eheregister

Sterbeurkunden

  • beglaubigte Abschriften vom Sterberegister
  • Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden

Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder Ähnliches.

Urkunde beantragen

  • persönlich vor Ort
    Sie können die benötigten Urkunden beim Standesamt der Stadt Telgte persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und beachten Sie die Öffnungszeiten.
     
  • schriftlich
    Senden Sie dem Standesamt der Stadt Telgte einen formlosen, unterschriebenen Antrag sowie einer Kopie Ihres Personalausweises. Legen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld bei, das Standesamt versendet die Urkunde in der Regel noch am Tag des Eingangs.

Voraussetzungen

  • ursprüngliche Beurkundung fand beim Standesamt Telgte statt
  • die gesetzliche Frist für die Führung des Registers ist noch nicht abgelaufen 

Unterlagen

 

 

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 10 EUR für Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
  • 10 EUR für beglaubigte Registerauszüge
  • 5 EUR für jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsschritt erstellt wird.
Urkunden und Urkundenservice

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.

Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat:

Geburtsurkunden

  • beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
    (erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung.
  • Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden

Eheurkunden 

  • Mehrsprachige internationale Eheurkunden
  • beglaubigte Abschriften vom Eheregister

Sterbeurkunden

  • beglaubigte Abschriften vom Sterberegister
  • Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden

Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder Ähnliches.

Urkunde beantragen

  • persönlich vor Ort
    Sie können die benötigten Urkunden beim Standesamt der Stadt Telgte persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und beachten Sie die Öffnungszeiten.
     
  • schriftlich
    Senden Sie dem Standesamt der Stadt Telgte einen formlosen, unterschriebenen Antrag sowie einer Kopie Ihres Personalausweises. Legen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld bei, das Standesamt versendet die Urkunde in der Regel noch am Tag des Eingangs.

 

 

  • 10 EUR für Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
  • 10 EUR für beglaubigte Registerauszüge
  • 5 EUR für jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsschritt erstellt wird.
Urkundenanforderung, Heiratsurkunde, Eheurkunde, Geburtsurkunde, Sterbeurkunde, beglaubigte Abschrift Geburtenregister https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/889/show
Standesamt
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Frau

Claudia

Krüger

Raum 001

02504 13-222
claudia.krueger@telgte.de

Frau

Henrike

Elpermann

Raum 002

02504 13-223
henrike.elpermann@telgte.de

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Jessica

Knopp

Raum 002

02504 13-221
jessica.knopp@telgte.de