Fahrzeugabmeldung
Die Abmeldung eines Fahrzeugs kann im Bürgerbüro, aber auch in den Zulassungsstellen in Beckum und Warendorf erfolgen.
Die Siegel dürfen vorab nicht von den Kennzeichen entfernt werden. Wenn dies der Fall ist oder die Siegel beschädigt sind, kann das Fahrzeug nur in der Zulassungsstelle des Kreises Warendorf abgemeldet werden.
Sollten Sie Ihren Fahrzeugschein verloren haben, wenden Sie sich bitte an die Zulassungsstelle des Kreises Warendorf.
Nach erfolgter Abmeldung erhält die Zulassungsstelle eine Information. Sie teilt die Abmeldung anschließend automatisch Ihrer Kfz-Versicherung und dem Hauptzollamt mit.
Die Abmeldung wird auf der Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 vermerkt. Sollte das Fahrzeug verkauft werden, geben Sie dem neuen Eigentümer bitte die Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 mit, da diese für die Ummeldung des Fahrzeugs auf einen neuen Halter benötigt werden.
Nach der Abmeldung ist eine Rückfahrt mit dem abgemeldeten Fahrzeug bis 24.00 Uhr des Abmeldetages möglich, sofern diese Fahrt von der Fahrzeug-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Mit der Rückfahrt ist die direkte Fahrt von der Zulassungsstelle zum Bestimmungsort gemeint. Umwege und Fahrten zu sonstigen privaten Zwecken sind nicht genehmigt.
Seit dem 01.01.2015 können Fahrzeuge, die nach diesem Datum zugelassen wurden und deren Zulassungsbescheinigung Teil 1 und die Kennzeichen über einen Sicherheitscode verfügen, Online abgemeldet werden. Dies hat zusätzlich den Vorteil, dass die Online-Abmeldung deutlich günstiger ist als die Abmeldung vor Ort.
Weitere Informationen erhalten Sie auf folgenden Webseiten:
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichen
Kosten
16,50 € (Gesamtkosten inkl. KBA-Gebühr)
Online Abmeldung:
2,70 € (Gesamtkosten inkl. KBA-Gebühr)