Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet unverzüglich Ihren Fahrzeugschein zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Telgte gezogen sind und im Fahrzeugschein eine Anschrift steht, die demnach nicht im Kreisgebiet Warendorf liegt, müssen Sie diesen bei der Zulassungsstelle des Kreises Warendorf umschreiben lassen. 

Sollten Sie innerhalb von Telgte umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Warendorf zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im hiesigen Bürgerbüro vornehmen lassen.

Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dies sowohl auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als auch auf dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) zu ändern. Diese Änderung kann unter Vorlage der beiden zu ändernden Dokumente für Privatpersonen, die in Telgte gemeldet sind, im Bürgerbüro der Stadt Telgte vorgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kreisverwaltung Warendorf

Unterlagen

  • Personalausweis/Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • ggfs. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung erforderlich)

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 10,80 EUR pro Fahrzeugschein
Fahrzeugschein: Anschriftenänderung

Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften muss in Ihrem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) stets Ihre aktuelle Anschrift eingetragen sein. Nach einem Wohnungswechsel sind Sie verpflichtet unverzüglich Ihren Fahrzeugschein zwecks Anschriftenänderung vorzulegen. Wenn Sie nach Telgte gezogen sind und im Fahrzeugschein eine Anschrift steht, die demnach nicht im Kreisgebiet Warendorf liegt, müssen Sie diesen bei der Zulassungsstelle des Kreises Warendorf umschreiben lassen. 

Sollten Sie innerhalb von Telgte umgezogen oder aus einer anderen Stadt/Gemeinde innerhalb des Kreisgebietes Warendorf zugezogen sein, können Sie die Anschriftenänderung zusammen mit Ihrer Ummeldung bzw. Anmeldung im hiesigen Bürgerbüro vornehmen lassen.

Sofern sich Ihr Name geändert hat, ist dies sowohl auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) als auch auf dem Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) zu ändern. Diese Änderung kann unter Vorlage der beiden zu ändernden Dokumente für Privatpersonen, die in Telgte gemeldet sind, im Bürgerbüro der Stadt Telgte vorgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Kreisverwaltung Warendorf

  • Personalausweis/Reisepass
  • Fahrzeugschein
  • ggfs. Fahrzeugbrief (nur bei Namensänderung erforderlich)
  • 10,80 EUR pro Fahrzeugschein
Kfz-Schein-Änderung, Zulassungsbescheinigung Teil I, Adresse andern https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1181/show
Bürgerbüro
Baßfeld 4-6 48291 Telgte

Frau

Simone

Eschlbeck

Raum 019

02504 13-314
simone.eschlbeck@telgte.de

Herr

Jamie

Gilles

Raum 019

02504 13-244
jamie.gilles@telgte.de

Frau

Babette

Mietke

Raum 019

02504 13-218
babette.mietke@telgte.de

Frau

Marion

Plagemann

Raum 019

02504 13-224
marion.plagemann@telgte.de

Frau

Julia

Kröker

Raum 019

02504 13-243
julia.kroeker@telgte.de

Frau

Silke

Ledderer

Raum 019

02504 13-244
silke.ledderer@telgte.de