Wahlen: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Wahlhelfer*innen gesucht
Sie sind wahlberechtigt und möchten gerne mehr als nur ein „Kreuz“ machen?
Dann melden Sie sich bei uns!
Die Stadt Telgte ist auf Ihre Mitarbeit in einem der 24 Wahl- bzw. Briefvorstände angewiesen.
Wann und wo?
Am Wahlsonntag trifft sich der achtköpfige Wahlvorstand um ca. 07:30 Uhr im Wahllokal und teilt den Tag in zwei Schichten (8:00 – 13.00 und 13:00 – 18:00 Uhr) untereinander auf. Ab 18:00 Uhr werden die abgegebenen Stimmen gemeinsam gezählt.
Die Briefwahlvorstände kommen erst gegen Mittag bzw. frühen Nachmittag zusammen und werten die Wahlbriefe aus. Die Auszählung der Stimmen erfolgt ebenfalls ab 18 Uhr.
Was ist zu tun?
Sie sorgen gemeinsam in einem achtköpfigen Team für den reibungslosen Ablauf der Wahl. Als Beisitzer*in sind Sie z. B. für die Ausgabe der Stimmzettel zuständig, als Schriftführer*in fertigen Sie die Niederschrift an und führen das Wählerverzeichnis und leiten als Wahlvorsteher*in den Wahlvorstand. Sie werden in die jeweiligen Tätigkeiten eingewiesen.
Für Ihren Einsatz erhalten Sie ein Erfrischungsgeld.
Auskunft erhalten Sie unter den oben genannten Kontaktdaten.
Voraussetzungen
- Wahlberechtigung
Rechtsgrundlagen
- Europawahlgesetz und Europawahlordnung (EuWG, EuWO)
- Bundeswahlgesetz und Bundeswahlordnung (BWahlG, BWO)
- Landeswahlgesetz und Landeswahlordnung Nordrhein-Westfalen (LWahlG, LWahlO)
- Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), speziell § 28 "Ehrenamt und ehrenamtliche Tätigkeit"
- Kreisordnung Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
- Kommunalwahlgesetz und Kommunalwahlordnung Nordrhein-Westfalen (KWahlG NRW, KWahlO NRW)