Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen außerhalb der "aG"-Regelung
Wenn die Voraussetzungen des Merkzeichens "aG" zwar nicht vorliegen, aber die gesundheitlichen Voraussetzungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen erfüllt sind, kann eine eingeschränkte Parkerleichterung beantragt werden für
- Gehbehinderte mit dem Ausweis-Merkzeichen „G“ (gehbehindert) und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 auf die unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken). Ausweis nur in NRW gültig.
- Gehbehinderte mit dem Ausweis-Merkzeichen "G" (gehbehindert) und einem GdB von wenigstens 70 auf die unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig für Funkstörungen des Herzens oder der Atemorgane ein GdB von wenigstens 50. Ausweis nur in NRW gültig.
- Schwerbehinderte mit einem wegen Morbus Crohn bzw. Colitis ulcerosa (chronischer Dickdarm- bzw. Darmentzündung) anerkennten Grad der Behinderung ein GdB von mindestens 60.
- Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang) mit einem hierfür anerkannten GdB von mindestens 70
Den Berechtigten wird nicht der blaue Parkausweis für EU-Länder, sondern eine spezielle Genehmigung für die Bundesrepublik Deutschland bzw. NRW ausgestellt. Diese räumt aber im Wesentlichen dieselben Parkerleichterungen ein.
Ausnahme: Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht für Parkplätze mit Zusatzzeichen (Rollstuhlfahrer-Symbol). Diese sind ausschließlich für die Gruppen von Behinderten reserviert, die einen EU-Parkausweis erhalten.
Unterlagen
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (auch erhältlich beim Kreis Warendorf oder im Bürgerbüro der Stadt Telgte
- Lichtbildausweis
- Schwerbehindertenausweis
Kosten
- Die Erteilung der Parkerleichterung ist gebührenfrei.