Parkausweis für die EU-Länder für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde
Die Parkerleichterung ist für folgende Personenkreise bestimmt:
- Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung mit dem Ausweis-Merkzeichen „aG“
- Blinde mit dem Ausweis-Merkzeichen „BI“
- Schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie
- Schwerbehinderte Menschen mit vergleichbaren Funktionsstörungen.
Der EU-Parkausweis kann auf der Webseite des Kreises Warendorf beantragt werden. Mit dem Parkausweis erhalten Sie eine Broschüre, in welcher die Nutzungsmöglichkeiten der einzelnen EU-Länder beschrieben sind.
Der EU-Parkausweis darf jedoch nicht genutzt werden, wenn lediglich Besorgungen für den*die Inhaber*in des Parkausweises gemacht werden.
Voraussetzungen
- Es muss ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen „aG“ oder „Bl“ vorhanden sein.
Unterlagen
- ein Passfoto (auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers und den Zusatz „Parkausweis“ vermerken)
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (auch erhältlich beim Kreis Warendorf oder im Bürgerbüro der Stadt Telgte)
- beim Umtausch bitte zusätzlich den alten Parkausweis mitbringen
Rechtsgrundlagen
Kosten
- Die Ausstellung des EU-Parkausweises ist kostenlos.