Hundesteuer
Alle Hunde, die in Telgte gehalten werden, sind steuerlich anzumelden.
Die Steuerpflicht des*r Hundehalters*in beginnt mit dem 1. des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Sie endet grundsätzlich mit dem Ablauf den Monats, in dem der Hund abgegeben oder veräußert wird oder verstirbt. Ein Nachweis obliegt dem*der Steuerpflichtigen. Wird ein entsprechender Nachweis nicht vorgelegt, endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung bei der Stadt Telgte eingeht.
Bei Zuzug eines*r Hundehalters*in aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des auf den Zuzug folgenden Monat. Bei Wegzug eines*r Hundehalters*in in eine andere Gemeinde endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in dem die Steuerpflicht fällt.
Über mögliche Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungsgründe finden Sie Informationen in der Hundesteuersatzung.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Steuersätze
- ein Hund: 96 EUR
- zwei Hunde: 108 EUR je Hund
- drei oder mehr Hunde: 126 EUR je Hund
- ein oder mehr gefährliche Hunde: 600 EUR je Hund