BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Urkunden und Urkundenservice
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat:
- Geburtsurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
(erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung. - Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Mehrsprachige internationale Eheurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Eheregister
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Sterberegister
- Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder Ähnliches.
Urkunde beantragen
- persönlich vor Ort
Sie können die benötigten Urkunden beim Standesamt der Stadt Telgte persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und beachten Sie die Öffnungszeiten.
- schriftlich
Senden Sie dem Standesamt der Stadt Telgte einen formlosen, unterschriebenen Antrag sowie einer Kopie Ihres Personalausweises. Legen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld bei, das Standesamt versendet die Urkunde in der Regel noch am Tag des Eingangs.
Rechtsgrundlagen
Voraussetzungen
- ursprüngliche Beurkundung fand beim Standesamt Telgte statt
- die gesetzliche Frist für die Führung des Registers ist noch nicht abgelaufen
Kosten
- 10 EUR für Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
- 10 EUR für beglaubigte Registerauszüge
- 5 EUR für jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsschritt erstellt wird.
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Baßfeld 4-6
48291 Telgte
E-Mail: standesamt@telgte.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Claudia Krüger
Tel: 02504 13-222
E-Mail: claudia.krueger@telgte.de
- Frau Henrike Elpermann
Tel: 02504 13-223
E-Mail: henrike.elpermann@telgte.de
- Frau Jessica Knopp
Tel: 02504 13-221
E-Mail: jessica.knopp@telgte.de
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt.
Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat:
- Geburtsurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Geburtenregister
(erweiterte Form der Geburtsurkunde, enthält zusätzliche Angaben, bei einer Adoption sind z. B. die Adoptiveltern und die leiblichen Eltern eingetragen. Benötigt wird die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister hauptsächlich für die Anmeldung zur Eheschließung. - Mehrsprachige internationale Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Mehrsprachige internationale Eheurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Eheregister
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Abschriften vom Sterberegister
- Mehrsprachige internationale Sterbeurkunden
Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder Ähnliches.
Urkunde beantragen
- persönlich vor Ort
Sie können die benötigten Urkunden beim Standesamt der Stadt Telgte persönlich beantragen und in der Regel sofort mitnehmen. Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit und beachten Sie die Öffnungszeiten.
- schriftlich
Senden Sie dem Standesamt der Stadt Telgte einen formlosen, unterschriebenen Antrag sowie einer Kopie Ihres Personalausweises. Legen Sie einen Verrechnungsscheck oder Bargeld bei, das Standesamt versendet die Urkunde in der Regel noch am Tag des Eingangs.
Rechtsgrundlagen
- 10 EUR für Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden
- 10 EUR für beglaubigte Registerauszüge
- 5 EUR für jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde, wenn es gleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsschritt erstellt wird.
Frau
Claudia
Krüger
001
Frau
Henrike
Elpermann
002
Frau
Jessica
Knopp
002