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Einbürgerung
Wenn Sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Antragsformulare und Merkblätter bekommen Sie beim Standesamt der Stadt Telgte. Ebenso erhalten Sie Informationen darüber, welche sonstigen Unterlagen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können, Sie benötigen.
Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf. Informationen zum Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeit finden Sie daher auch auf der Homepage des Kreises Warendorf.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Baßfeld 4-6
48291 Telgte
E-Mail: standesamt@telgte.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Claudia Krüger
Tel: 02504 13-222
E-Mail: claudia.krueger@telgte.de
- Frau Henrike Elpermann
Tel: 02504 13-223
E-Mail: henrike.elpermann@telgte.de
- Frau Jessica Knopp
Tel: 02504 13-221
E-Mail: jessica.knopp@telgte.de
Wenn Sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Antragsformulare und Merkblätter bekommen Sie beim Standesamt der Stadt Telgte. Ebenso erhalten Sie Informationen darüber, welche sonstigen Unterlagen, die von Fall zu Fall unterschiedlich sein können, Sie benötigen.
Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf. Informationen zum Thema Einbürgerung und Staatsangehörigkeit finden Sie daher auch auf der Homepage des Kreises Warendorf.
Rechtsgrundlagen
deutsch, Staatsangehörigkeit https://serviceportal.telgte.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/3921/showFrau
Claudia
Krüger
001
Frau
Henrike
Elpermann
002
Frau
Jessica
Knopp
002