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Kinderreisepass
Für Auslandsreisen benötigen auch Kinder und Säuglinge, die noch nicht der Ausweispflicht unterliegen, ein gültiges Ausweisdokument.
Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Vor Ablauf der Gültigkeitsdauer kann der Kinderreisepass jeweils für die Dauer eines weiteren Jahres, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres, verlängert werden. Ab dem 12. Lebensjahr ist dann ausschließlich die Beantragung eines Reisepasses oder Personalausweises möglich.
Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung des Kinderreisepasses muss im Beisein des Kindes durch die Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer) gestellt werden. Sollte nur einer der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung im Bürgerbüro anwesend sein, muss die schriftliche Einverständniserklärung und der Personalausweis/Reisepass des anderen Personensorgeberechtigten vorgelegt werden. Ggfs. ist auch ein Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Bestellungsurkunde vorzulegen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Hinweis:
Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden. Da Kinder sich schnell verändern, achten Sie bitte außerdem vor einer Auslandsreise darauf, dass das Kind auf dem Lichtbild des Kinderreisepasses einwandfrei erkennbar ist. Sollte eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht möglich sein, wird der Kinderreisepass unter Umständen ungültig. Eine Aktualisierung in Form der Anpassung der Größe, Augenfarbe und des Lichtbildes des Kinderreisepasses kann beim hiesigen Bürgerbüro vorgenommen werden.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder vorhandener Kinderreisepass im Original
- Ausweisdokument beider Sorgeberechtigten
- sofern ein Sorgeberechtigter sich vertreten lässt, Einverständniserklärung
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein (unabhängig vom Alter)
- die Größe und Augenfarbe müssen angegeben werden
Kosten
- Neuantrag: 13 EUR
- Verlängerung bzw. Aktualisierung: 6 EUR
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Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Baßfeld 4-6
48291 Telgte
E-Mail: buergerbuero@telgte.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Babette Mietke
Tel: 02504 13-218
E-Mail: babette.mietke@telgte.de
- Frau Melanie Stein
Tel: 02504 13-244
E-Mail: melanie.stein@telgte.de
- Frau Annette Wüllner
Tel: 02504 13-224
E-Mail: annette.wuellner@telgte.de
- Frau Julia Kröker
Tel: 02504 13-243
E-Mail: julia.kroeker@telgte.de
- Frau Silke Ledderer
Tel: 02504 13-244
E-Mail: silke.ledderer@telgte.de
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Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung des Kinderreisepasses muss im Beisein des Kindes durch die Personensorgeberechtigten (Vater und Mutter oder Betreuer) gestellt werden. Sollte nur einer der Sorgeberechtigten bei der Antragstellung im Bürgerbüro anwesend sein, muss die schriftliche Einverständniserklärung und der Personalausweis/Reisepass des anderen Personensorgeberechtigten vorgelegt werden. Ggfs. ist auch ein Sorgerechtsbeschluss bzw. eine Bestellungsurkunde vorzulegen. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.
Hinweis:
Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden. Da Kinder sich schnell verändern, achten Sie bitte außerdem vor einer Auslandsreise darauf, dass das Kind auf dem Lichtbild des Kinderreisepasses einwandfrei erkennbar ist. Sollte eine einwandfreie Feststellung der Identität nicht möglich sein, wird der Kinderreisepass unter Umständen ungültig. Eine Aktualisierung in Form der Anpassung der Größe, Augenfarbe und des Lichtbildes des Kinderreisepasses kann beim hiesigen Bürgerbüro vorgenommen werden.
Rechtsgrundlagen
- Geburts- bzw. Abstammungsurkunde oder vorhandener Kinderreisepass im Original
- Ausweisdokument beider Sorgeberechtigten
- sofern ein Sorgeberechtigter sich vertreten lässt, Einverständniserklärung
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein (unabhängig vom Alter)
- die Größe und Augenfarbe müssen angegeben werden
- Neuantrag: 13 EUR
- Verlängerung bzw. Aktualisierung: 6 EUR
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