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Befreiung von der Ausweispflicht
In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht:
- Personen für die ein*e Betreuer*in bestellt ist (jedoch nicht nur durch einstweilige Anordnung)
- Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden und handlungs- oder einwilligungsunfähig sind
- Personen, die voraussichtlich dauerhaft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis und der Reisepass ungültig sind.
Hinweis:
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- abgelaufenes Ausweisdokument
- ggfs. Bestellungsurkunde
- ggfs. Vollmacht
- ggfs. Bescheinigung eines*r Arztes*Ärztin, dass die Befreiung der Ausweispflicht aus gesundheitlichen Gründen befürwortet wird
Kosten
- Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Baßfeld 4-6
48291 Telgte
E-Mail: buergerbuero@telgte.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Alexander Hinkens
Tel: 02504 13-314
E-Mail: alexander.hinkens@telgte.de
- Frau Babette Mietke
Tel: 02504 13-218
E-Mail: babette.mietke@telgte.de
- Frau Marion Plagemann
Tel: 02504 13-224
E-Mail: marion.plagemann@telgte.de
- Frau Melanie Stein
Tel: 02504 13-244
E-Mail: melanie.stein@telgte.de
- Frau Julia Kröker
Tel: 02504 13-243
E-Mail: julia.kroeker@telgte.de
- Frau Silke Ledderer
Tel: 02504 13-244
E-Mail: silke.ledderer@telgte.de
In einigen Fällen können Personen ausnahmsweise von der allgemeinen Ausweispflicht befreit werden. Für folgenden Personenkreis besteht diese Möglichkeit der Befreiung von der Ausweispflicht:
- Personen für die ein*e Betreuer*in bestellt ist (jedoch nicht nur durch einstweilige Anordnung)
- Personen, die von einem Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden und handlungs- oder einwilligungsunfähig sind
- Personen, die voraussichtlich dauerhaft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
Die Befreiung von der Ausweispflicht sollte erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis und der Reisepass ungültig sind.
Hinweis:
Eine Auslandsreise kann mit dieser Bestätigung nicht durchgeführt werden.
Rechtsgrundlagen
- Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht
- abgelaufenes Ausweisdokument
- ggfs. Bestellungsurkunde
- ggfs. Vollmacht
- ggfs. Bescheinigung eines*r Arztes*Ärztin, dass die Befreiung der Ausweispflicht aus gesundheitlichen Gründen befürwortet wird
- Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Herr
Alexander
Hinkens
019
Frau
Babette
Mietke
019
Frau
Marion
Plagemann
019
Frau
Melanie
Stein
019
Frau
Julia
Kröker
019
Frau
Silke
Ledderer
019