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Beglaubigung von Unterschriften
Unterschriften und Handzeichen können beglaubigt werden, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die Unterschrift sollte grundsätzlich im Bürgerbüro geleistet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Anerkennung der Unterschrift. Dazu ist die Vorlage eines Vergleichsdokumentes, z.B. Personalausweis oder Reisepass, notwendig.
Ausnahme:
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können gemäß § 129 BGB nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen ist eine Beglaubigung von einem Notar erforderlich. Daher müssen sich die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros mit dem Inhalt des Schriftstückes, unter das die Unterschrift gesetzt werden soll, vertraut machen. Unterschriften unter Texte, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, dürfen daher nicht beglaubigt werden.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist (Hinweis: Unter der Unterschrift sollte ca. 7x7cm Platz für den Beglaubigungsstempel gelassen werden)
Kosten
- 2,50 EUR pro Unterschrift
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Baßfeld 4-6
48291 Telgte
E-Mail: buergerbuero@telgte.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Alexander Hinkens
Tel: 02504 13-314
E-Mail: alexander.hinkens@telgte.de
- Frau Babette Mietke
Tel: 02504 13-218
E-Mail: babette.mietke@telgte.de
- Frau Marion Plagemann
Tel: 02504 13-224
E-Mail: marion.plagemann@telgte.de
- Frau Melanie Stein
Tel: 02504 13-244
E-Mail: melanie.stein@telgte.de
- Frau Julia Kröker
Tel: 02504 13-243
E-Mail: julia.kroeker@telgte.de
- Frau Silke Ledderer
Tel: 02504 13-244
E-Mail: silke.ledderer@telgte.de
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Unterschriften und Handzeichen können beglaubigt werden, wenn das Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die Unterschrift sollte grundsätzlich im Bürgerbüro geleistet werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit der Anerkennung der Unterschrift. Dazu ist die Vorlage eines Vergleichsdokumentes, z.B. Personalausweis oder Reisepass, notwendig.
Ausnahme:
Unterschriften ohne zugehörigen Text oder Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen, können gemäß § 129 BGB nicht beglaubigt werden. In diesen Fällen ist eine Beglaubigung von einem Notar erforderlich. Daher müssen sich die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros mit dem Inhalt des Schriftstückes, unter das die Unterschrift gesetzt werden soll, vertraut machen. Unterschriften unter Texte, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, dürfen daher nicht beglaubigt werden.
Rechtsgrundlagen
- Personalausweis/Reisepass
- Schriftstück, auf dem die Unterschrift zu leisten und anschließend amtlich zu beglaubigen ist (Hinweis: Unter der Unterschrift sollte ca. 7x7cm Platz für den Beglaubigungsstempel gelassen werden)
- 2,50 EUR pro Unterschrift
Herr
Alexander
Hinkens
019
Frau
Babette
Mietke
019
Frau
Marion
Plagemann
019
Frau
Melanie
Stein
019
Frau
Julia
Kröker
019
Frau
Silke
Ledderer
019