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Fundsachen
Beim Bürgerbüro der Stadt Telgte werden jährlich eine Vielzahl von Fundgegenständen wie Fahrräder, Schmuck, Uhren, Bargeld etc. gemeldet. Welche Fundsachen zurzeit von der Stadt Telgte verwaltet werden, können Sie auch online im Fundverzeichnis einsehen.
Fundanzeigen
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Stadt Telgte benachrichtigt.
Aufbewahrungsfristen
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben.
Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf
- Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde,
- den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bei einem Wert der Fundsache bis 500 EUR. Zuzüglich beträgt der Finderlohn bei dem Mehrwert und bei Tieren 3 %.
- den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z. B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.
Fahrräder
Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer Ihres Fahrrades kennen.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Baßfeld 4-6
48291 Telgte
E-Mail: buergerbuero@telgte.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Alexander Hinkens
Tel: 02504 13-314
E-Mail: alexander.hinkens@telgte.de
- Frau Babette Mietke
Tel: 02504 13-218
E-Mail: babette.mietke@telgte.de
- Frau Marion Plagemann
Tel: 02504 13-224
E-Mail: marion.plagemann@telgte.de
- Frau Melanie Stein
Tel: 02504 13-244
E-Mail: melanie.stein@telgte.de
- Frau Julia Kröker
Tel: 02504 13-243
E-Mail: julia.kroeker@telgte.de
- Frau Silke Ledderer
Tel: 02504 13-244
E-Mail: silke.ledderer@telgte.de
Beim Bürgerbüro der Stadt Telgte werden jährlich eine Vielzahl von Fundgegenständen wie Fahrräder, Schmuck, Uhren, Bargeld etc. gemeldet. Welche Fundsachen zurzeit von der Stadt Telgte verwaltet werden, können Sie auch online im Fundverzeichnis einsehen.
Fundanzeigen
Fundanzeigen erfolgen schriftlich, mündlich oder telefonisch. Ist ersichtlich, wer Eigentümer eines gefundenen Gegenstandes ist, so wird dieser von der Stadt Telgte benachrichtigt.
Aufbewahrungsfristen
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt. Nach Ablauf der Frist steht dem Finder das Recht zu, den Gegenstand zu erwerben.
Der ehrliche Finder hat generell Ansprüche auf
- Eigentumserwerb nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigenaufgabe, wenn der Verlierer nicht bekannt wurde,
- den Finderlohn in Höhe von fünf Prozent bei einem Wert der Fundsache bis 500 EUR. Zuzüglich beträgt der Finderlohn bei dem Mehrwert und bei Tieren 3 %.
- den Ersatz seiner etwaigen Aufwendungen, z. B. wenn er Transportkosten nachweisen kann.
Fahrräder
Um die gefundenen Fahrräder dem richtigen Eigentümer zurückgeben zu können, ist es wichtig, dass Sie die Marke und Farbe, besser auch noch die Fahrradrahmennummer Ihres Fahrrades kennen.
Rechtsgrundlagen
Fundtier, Fundbüro https://serviceportal.telgte.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1146/showHerr
Alexander
Hinkens
019
Frau
Babette
Mietke
019
Frau
Marion
Plagemann
019
Frau
Melanie
Stein
019
Frau
Julia
Kröker
019
Frau
Silke
Ledderer
019