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Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlungen
Übermittlungssperre
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie die Möglichkeit gegen einzelne, regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen, Widerspruch einzulegen. Betroffene das Recht haben, in den nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:
- Der Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- Der Weitergabe von Daten an Mandatsträger*innen, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen von Einwohner*innen
- Der Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage
- Der Weitergabe von Daten an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der Familienangehörigen, sofern diese nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften angehören, wie der*die Betroffene
- Der Weitergabe von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Widersprüche können Sie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Bürgerbüro erheben.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- formlos oder
- Antrag Widerspruch
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Baßfeld 4-6
48291 Telgte
E-Mail: buergerbuero@telgte.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Alexander Hinkens
Tel: 02504 13-314
E-Mail: alexander.hinkens@telgte.de
- Frau Babette Mietke
Tel: 02504 13-218
E-Mail: babette.mietke@telgte.de
- Frau Marion Plagemann
Tel: 02504 13-224
E-Mail: marion.plagemann@telgte.de
- Frau Melanie Stein
Tel: 02504 13-244
E-Mail: melanie.stein@telgte.de
- Frau Julia Kröker
Tel: 02504 13-243
E-Mail: julia.kroeker@telgte.de
- Frau Silke Ledderer
Tel: 02504 13-244
E-Mail: silke.ledderer@telgte.de
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) haben Sie die Möglichkeit gegen einzelne, regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen, Widerspruch einzulegen. Betroffene das Recht haben, in den nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:
- Der Weitergabe von Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene
- Der Weitergabe von Daten an Mandatsträger*innen, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen von Einwohner*innen
- Der Weitergabe von Daten an Adressbuchverlage
- Der Weitergabe von Daten an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der Familienangehörigen, sofern diese nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften angehören, wie der*die Betroffene
- Der Weitergabe von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Widersprüche können Sie schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei dem Bürgerbüro erheben.
Rechtsgrundlagen
- formlos oder
- Antrag Widerspruch
Herr
Alexander
Hinkens
019
Frau
Babette
Mietke
019
Frau
Marion
Plagemann
019
Frau
Melanie
Stein
019
Frau
Julia
Kröker
019
Frau
Silke
Ledderer
019