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Reisepass: vorläufig
Sofern Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen in der Regel direkt ausgestellt und ist für die Dauer von höchstens einem Jahr gültig.
Hinweis:
Der vorläufige Reisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
- Personalausweis bzw. bisheriger Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis, dass der Expresspass nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgestellt werden kann (z. B. Reiseunterlagen, Flugticket)
- bei Personen unter 18 Jahren: Ausweisdokumente beider Sorgeberechtigten; sofern die Sorgeberechtigten bei der Antragstellung nicht anwesend sind, ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich
Kosten
- 26 EUR
Downloads
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerbüro
Baßfeld 4-6
48291 Telgte
E-Mail: buergerbuero@telgte.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Alexander Hinkens
Tel: 02504 13-314
E-Mail: alexander.hinkens@telgte.de
- Frau Babette Mietke
Tel: 02504 13-218
E-Mail: babette.mietke@telgte.de
- Frau Marion Plagemann
Tel: 02504 13-224
E-Mail: marion.plagemann@telgte.de
- Frau Melanie Stein
Tel: 02504 13-244
E-Mail: melanie.stein@telgte.de
- Frau Julia Kröker
Tel: 02504 13-243
E-Mail: julia.kroeker@telgte.de
- Frau Silke Ledderer
Tel: 02504 13-244
E-Mail: silke.ledderer@telgte.de
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Sofern Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie dringend einen Reisepass benötigen und die Bearbeitungszeit eines Express-Passes zu lang ist, besteht die Möglichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen in der Regel direkt ausgestellt und ist für die Dauer von höchstens einem Jahr gültig.
Hinweis:
Der vorläufige Reisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.
Rechtsgrundlagen
- Personalausweis bzw. bisheriger Reisepass, bei Verlust Geburts- oder Heiratsurkunde im Original
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- Nachweis, dass der Expresspass nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgestellt werden kann (z. B. Reiseunterlagen, Flugticket)
- bei Personen unter 18 Jahren: Ausweisdokumente beider Sorgeberechtigten; sofern die Sorgeberechtigten bei der Antragstellung nicht anwesend sind, ist eine schriftliche Einverständniserklärung erforderlich
- 26 EUR
Herr
Alexander
Hinkens
019
Frau
Babette
Mietke
019
Frau
Marion
Plagemann
019
Frau
Melanie
Stein
019
Frau
Julia
Kröker
019
Frau
Silke
Ledderer
019