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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:
- Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
- Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.
Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu.
Rechtsgrundlagen
Kosten
- 20 EUR
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Stefan Bruns
Tel: 02504 13-268
E-Mail: stefan.bruns@telgte.de
- Frau Sylvia Ahlbrandt
Tel: 02504 13-269
E-Mail: sylvia.ahlbrandt@telgte.de
Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:
- Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
- Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.
Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, telefonisch oder per E-Mail beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu.
Rechtsgrundlagen
- 20 EUR