Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung im Kreis Warendorf benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein, welcher in Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurde. Über die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines entscheidet der Kreis Warendorf. Bitte wenden Sie sich an:

Kreis Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581/53-0
Telefax: 02581/53-1099
E-Mail: verwaltung@kreis-warendorf.de
Internet: www.kreis-warendorf.de

Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines finden Sie auf der Webseite des Kreises Warendorf

Zuständige Stelle

Bürgerbüro
Baßfeld 4-6
48291 Telgte

E-Mail senden

Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung im Kreis Warendorf benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein, welcher in Nordrhein-Westfalen ausgestellt wurde. Über die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines entscheidet der Kreis Warendorf. Bitte wenden Sie sich an:

Kreis Warendorf
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581/53-0
Telefax: 02581/53-1099
E-Mail: verwaltung@kreis-warendorf.de
Internet: www.kreis-warendorf.de

Den Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines finden Sie auf der Webseite des Kreises Warendorf

WBS, Sozialwohnungen, geförderter Wohnungsbau https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/989/show
Bürgerbüro
Baßfeld 4-6 48291 Telgte