Für die Anmeldung einer neuen Wohnung ist die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Diese ist vom*von der Wohnungsgeber*in auszufüllen und der meldepflichtigen Person zur Anmeldung mitzugeben. Ebenso muss eine Wohnungsgeberbestätigung vorgelegt werden, wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (Abmeldung ins Ausland oder nach unbekannt).