Das selbstständige Betreiben eines Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung. 

Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Warendorf. Informationen und Anmeldeformulare finden Sie auf der Webseite des Kreises Warendorf

Zuständige Stelle

Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf