Das selbstständige Betreiben eines Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung. 

Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Warendorf. Informationen und Anmeldeformulare finden Sie auf der Webseite des Kreises Warendorf

Zuständige Stelle

Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf

02581 53-0
02581 53-1099
E-Mail senden

Bewachungsgewerbe: Erlaubnis

Das selbstständige Betreiben eines Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung. 

Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Warendorf. Informationen und Anmeldeformulare finden Sie auf der Webseite des Kreises Warendorf

Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung https://serviceportal.telgte.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/940/show
Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2 48231 Warendorf
Telefon 02581 53-0
Fax 02581 53-1099