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Das selbstständige Betreiben eines Bewachungsgewerbes ist erlaubnispflichtig nach § 34 a der Gewerbeordnung. 

Die Zuständigkeit liegt hier beim Kreis Warendorf. Informationen und Anmeldeformulare finden Sie auf der Webseite des Kreises Warendorf

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

Fachbereich 3 "Ordnung und Soziales"

Zuständige Stelle