Versicherungsschadensangelegenheiten
Die Stadt Telgte ist möglicherweise zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet, wenn durch die Tätigkeit ihrer Beschäftigten fremdes Eigentum beschädigt oder zerstört oder die Gesundheit Dritter schuldhaft verletzt wurde. Darüber hinaus ist die Stadt gegebenenfalls schadensersatzpflichtig, sobald die ihr obliegenden Verkehrssicherungspflichten verletzt wurden.
Sollte Ihnen ein Schaden aus den oben genannten Gründen entstanden sein, melden Sie diesen bitte schriftlich der Stadt Telgte. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, etc.) sowie der Tag, der Ort und der Umfang des Schadens genannt werden. Außerdem sollte eine kurze Beschreibung zum Ablauf des Schadensereignisses beigefügt werden.
Des Weiteren sollten die voraussichtlichen Kosten für die Schadenbeseitigung eventuell unter Vorlage eines Kostenvoranschlags beziffert werden.
Sobald die Schadensanzeige vorliegt, leitet die Stadt Telgte die Unterlagen an die Versicherung, die für die Schadensregulierung zuständig ist, zur Prüfung weiter.