Nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) obliegt der Stadt Telgte die Aufgabe, auf die Beseitigung von Missständen an Wohngebäuden, Wohnungen oder Wohnräumen sowie Nebengebäuden und Außenanlagen des Wohnraumes hinzuwirken und die dazu erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Ein Missstand besteht, wenn eine erhebliche Beeinträchtigung des Gebrauchs zu Wohnzwecken gegeben ist.

Im Rahmen der Wohnungsaufsicht werden weder Gutachten erstellt noch Schadstoffmessungen durchgeführt. Die Stadt Telgte kann von dem*der Eigentümer*in auch nicht die Verbesserung des Wohnungsstandards verlangen, sondern lediglich auf die Erfüllung der Mindestausstattung hinwirken.