Aufenthaltstitel

Ausländer*innen in der Bundesrepublik ist eine Person, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist. Für die Einreise und den Aufenthalt benötigen Ausländer*innen grundsätzlich einen Aufenthaltstitel. Die gängigsten Aufenthaltstitel sind: 

  1. Visum
  2. Aufenthaltserlaubnis
  3. Niederlassungserlaubnis

Über die Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis entscheidet die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf. Für alle Fragen rund um Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Warendorf

Aufenthaltserlaubnisse, Aufenthaltskarten, Niederlassungserlaubnisse und vieles mehr können Sie bequem über Online-Formulare beantragen. Diese Formulare finden Sie im Serviceportal des Kreishauses.
Die Anträge auf Erteilung bzw. Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie auch an der Infotheke vor dem Bürgerbüro der Stadt Telgte. Den Antrag können Sie ausgefüllt im Bürgerbüro zur Weiterleitung an die Ausländerbehörde abgeben.

 

Ausführliche Informationen zum Aufenthaltsrecht

Weitere Informationen zum Aufenthaltsrecht in Deutschland finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern und für Heimat

 

 

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