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Bäume erfüllen im urbanen Raum zahlreiche wichtige Funktionen:
Sie produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, prägen das Stadtbild, bieten Lebensraum für viele Tierarten, reduzieren Lärm und spenden Schatten. Zum Schutz dieser ökologischen und stadtgestalterischen Leistungen unterliegen Bäume im Stadtgebiet der Stadt Telgte dem besonderen Schutz der Baumschutzsatzung.

Vor einer geplanten Fällung ist daher zu prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Fällungen ohne die erforderliche Genehmigung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern geahndet werden.

Baumschutzsatzung

Ausführliche Informationen finden Sie in der Baumschutzsatzung auf der Homepage der Stadt Telgte

Rechtsgrundlagen

Amt/Fachbereich

Fachbereich 7 "Bauen und Bewirtschaften"