Befreiung von der Biotonnenpflicht
Die Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen besteht bundesweit seit dem 1. Januar 2015. Ziel dieser Regelung ist es, biologisch abbaubare Abfälle möglichst sortenrein zu erfassen und einer hochwertigen Verwertung – etwa in Form von Kompostierung oder Vergärung – zuzuführen.
Eine Befreiung von der Pflicht ist aber möglich, wenn alle Bioabfälle auf dem eigenen Grundstück ordnungsgemäß kompostiert werden. Für die Befreiung benötigen Sie einen Antrag und müssen nachweisen, dass eine ausreichende Fläche für die Ausbringung des Komposts vorhanden ist.
Für die Befreiung nutzen Sie gern unser Online-Formular.
Amt/Fachbereich
Fachbereich 1 "Steuerung/Zentrale Dienste, Personal, Finanzwirtschaft"