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Die Zweitwohnungssteuer ist eine Kommunalsteuer, die von Gemeinden erhoben wird, wenn eine Person neben ihrem Hauptwohnsitz eine weitere Wohnung (Zweitwohnung) besitzt.

Aktuell erhebt die Stadt Telgte keine Steuern für eine Zweitwohnung.

Amt/Fachbereich

Fachbereich 1 "Steuerung/Zentrale Dienste, Personal, Finanzwirtschaft"