Einwohnerfragestunde
In jeder Ratssitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Jeder*r Einwohner*in der Stadt Telgte (auch Kinder und Jugendliche) sind berechtigt, mündliche Anfragen an den/die Bürgermeister*in zu richten.
Wie können die Fragen gestellt werden?
Die mündlichen Anfragen müssen sich dabei auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Jede fragestellende Person ist berechtigt, höchstens zwei Zusatzfragen zu stellen.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den/die Bürgermeister*in. Ist eine unmittelbare Beantwortung nicht möglich, kann diese schriftlich erfolgen. Allgemeine Erklärungen oder Diskussionen stellen dabei keine Fragen im Sinne der Einwohnerfragestunde dar.
Wann können Fragen gestellt werden?
Die Einwohnerfragestunde beginnt in der Regel um 18 Uhr im öffentlichen Teil einer jeden Ratssitzung. Termine für die Ratssitzungen finden sich im Ratsinformationssystem der Stadt.
Rechtsgrundlagen
§ 48 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 18 der Geschäftsordnung