Die Erhaltung und Pflege von Denkmälern sind oftmals mit höheren Kosten verbunden, da charakteristische Materialien verwendet werden müssen. Es gibt Möglichkeiten Förderungen für diese Mehrkosten zu beantragen.

Eine Möglichkeit ist die erhöhte Steuerabschreibung im Rahmen der Einkommenssteuer. Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt erhalten Sie von der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Telgte. Diese Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn für die Maßnahmen eine denkmalrechtliche Erlaubnis ausgestellt wurde.

Eine weitere Möglichkeit ist die Inanspruchnahme einer Förderung vom Land NRW z. B. über das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Weitere Information finden sich auf der Homepage der Stadt Telgte.

Rechtsgrundlagen

Nordrhein-Westfälisches Denkmalschutzgesetz (§35 und §36 DSchG NRW)