Denkmalrechtliche Erlaubnis
Eigentümer*innen, die ihr Baudenkmal beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder dessen bisherige Nutzung ändern wollen, müssen sich erst an die Untere Denkmalbehörde wenden, um in Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, eine Denkmalrechtliche Erlaubnis zu erhalten. Der Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann. Erst wenn diese denkmalrechtliche Erlaubnis dem/der Eigentümer*in vorliegt, dürfen die Arbeiten beginnen.
Weitere Informationen finden Sie auf der städtischen Homepage.
Rechtsgrundlagen
Denkmalschutzgesetz NRW (§ 9 DSchG NRW)