Grundstücksteilungsgenehmigung
Wenn ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden soll, wird eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 BauO NRW 2018 benötigt.
Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, wird ein entsprechendes Zeugnis (so genannter „Negativattest“) nach § / (3) BauO NRW 2018 benötigt.
Für die Erteilung von Teilungsgenehmigungen in der Stadt Telgte ist das Kreisbauamt Warendorf zuständig. Ausführliche Informationen und Ansprechpersonen finden sich im Serviceportal des Kreises Warendorf (DL: Teilungsgenehmigung bebautes Grundstück (BauO NRW 2018)
Rechtsgrundlagen
- § 7 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
- § 19 Baugesetzbuch (BauGB)