Wenn ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden soll, wird eine bauordnungsrechtliche Teilungsgenehmigung nach § 7 BauO NRW 2018 benötigt.

Handelt es sich um ein unbebautes Grundstück, wird ein entsprechendes Zeugnis (so genannter „Negativattest“) nach § / (3) BauO NRW 2018 benötigt.

Für die Erteilung von Teilungsgenehmigungen in der Stadt Telgte ist das Kreisbauamt Warendorf zuständig. Ausführliche Informationen und Ansprechpersonen finden sich im Serviceportal des Kreises Warendorf (DL: Teilungsgenehmigung bebautes Grundstück (BauO NRW 2018)

Rechtsgrundlagen

  • § 7 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
  • § 19 Baugesetzbuch (BauGB)

Zuständige Stelle

Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf