Fliegende Bauten
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt werden. Z.B. Karusselle, Achterbahnen, Riesenräder, mobile Kletterwände, Festzelte und vieles mehr.
Bei befristeter Aufstellung (max. 3 Monate) ist keine Baugenehmigung erforderlich. Vor erstmaligem Aufstellen jedoch eine Ausführungsgenehmigung.
Zuständig für eine Genehmigung im Stadtgebiet Telgte ist das Kreisbauamt des Kreises Warendorf.
Rechtsgrundlagen
- § 78 Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018)
- Richtlinie über den Bau und Betrieb Fliegender Bauten (FlBauR)