Baulastenverzeichnis
Baulasten sind durch öffentlich-rechtliche Erklärung gesicherte Belastungen eines Grundstücks. Durch eine Baulast kann z.B. eine Erschließung über ein Nachbargrundstück gesichert werden oder fehlende Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück verschoben werden.
Baulasten stellen reale Belastungen für das Grundstück dar und sind daher ein wertmindernder Faktor beim Erwerb eines Grundstücks.
Zuständig für Telgte ist das Kreisbauamt des Kreises Warendorf. Die jeweiligen Ansprechpersonen und Kontaktdaten finden sich im Serviceportal des Kreises Warendorf
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis werden nur Grundstückseigentümer*innen bzw. Personen mit entsprechender Vollmacht erteilt. Im Serviceportal des Kreises Warendorf ist dies über ein Online-Antrag möglich. Die Gebühren sind dort einsehbar.
Informationen zur Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis (BauO NRW 2018) und zur Löschung einer Baulast (BauO NRW 2018) finden sich ebenfalls im Serviceportal des Kreises Warendorf.