Vergabe von Grundstücksbezeichnungen (Hausnummern)

Nach Erteilung einer Baugenehmigung oder nach Durchführung eines Freistellungsverfahrens wird für ein neues Gebäude von der Stadt Telgte eine neue Grundstücksbezeichnung (Hausnummer) festgesetzt.

Der/die Bauherr*in erhält eine schriftliche Mitteilung über seine neue Hausnummer.

Zuständige Stelle

Bauordnung
Baßfeld 4-6
48291 Telgte

Ansprechpartner