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Vergabe von Grundstücksbezeichnungen (Hausnummern)

Nach Erteilung einer Baugenehmigung oder nach Durchführung eines Freistellungsverfahrens wird für ein neues Gebäude von der Stadt Telgte eine neue Grundstücksbezeichnung (Hausnummer) festgesetzt.

Der/die Bauherr*in erhält eine schriftliche Mitteilung über seine neue Hausnummer.

Amt/Fachbereich

Fachbereich 6 "Stadtentwicklung und Nachhaltigkeit"

Zuständige Stelle

Ansprechpartner