Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden.
Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. 

Zuständig für Unterhaltsvorschussleistungen ist der Kreis Warendorf. Ausführliche Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden sich im Serviceportal des Kreises Warendorf. 

Rechtsgrundlagen

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Zuständige Stelle

Kreisverwaltung Warendorf
Waldenburger Straße 2
48231 Warendorf