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Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden.
Alleinerziehende, die für ihr Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. 

Zuständig für Unterhaltsvorschussleistungen ist der Kreis Warendorf. Ausführliche Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden sich im Serviceportal des Kreises Warendorf. 

Rechtsgrundlagen

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Amt/Fachbereich

Kreis 

Zuständige Stelle