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Die Hilfe in sonstigen Lebenslagen ist eine Leistung der deutschen Sozialhilfe. Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind.

Hilfen in besonderen Lebenslagen sind zum Beispiel:

  • Hilfe zur Gesundheit
  • Hilfe zur Pflege
  • Ambulante, teilstationäre Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
  • Hilfe in anderen Lebenslagen 

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch § 73 SGB XII

Amt/Fachbereich

Kreis

Zuständige Stelle

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