Je nach Aufenthaltsstatus muss die Beschäftigung von Geflüchteten vorab genehmigt werden. Die Genehmigung wird über die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf oder Arbeitsagentur erteilt. Wie Sie die Genehmigung beantragen, erfahren Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit